Banken stehen vor einer Reihe neuer Offenlegungs- und Berichtsanforderungen zu Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Lieferkette. Diese ergeben sich etwa aus dem „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (LkSG), das am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern in Kraft getreten ist sowie aus der

Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Die EU verpflichtet daher seit 2022 sukzessive Unternehmen, Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten messbar zu machen. Das Ziel besteht darin, Transparenz zu schaffen und die