Das Europäische Parlament hat kürzlich für eine neue ESG-Rating-Verordnung gestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Bereitstellung transparenter und verlässlicher ESG-bezogener Ratinginformationen für Anleger. Zukünftig wird es deutlich klarere verpflichtende Offenlegungen zu E-, S- und G-Faktoren, ihren jeweiligen Gewichtungen

In den letzten zehn Jahren sind über alle Unternehmensbereiche hinweg zunehmend Richtlinien zur nachhaltigen, sozialen und ethischen Unternehmensführung in den Mittelpunkt gerückt, bekannt unter dem Sammelbegriff ESG (Environmental, Social, Governance). Auch Finanzdienstleistungen werden von dieser Entwicklung signifikant beeinflusst.

Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – ESG-Faktoren (Environmental, Social, and Governance) werden immer wichtiger, wenn es darum geht, die aktuelle und erwartete zukünftige Leistung eines Unternehmens zu bewerten. Ab 2024 müssen sogar auch viele mittelständische Unternehmen ein verpflichtendes ESG-Reporting einführen.