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Politische Einigung über neue ESG-Ratingregeln – Schritt nach vorne  

Das Europäische Parlament hat kürzlich für eine neue ESG-Rating-Verordnung gestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Bereitstellung transparenter und verlässlicher ESG-bezogener Ratinginformationen für Anleger. Zukünftig wird es deutlich klarere verpflichtende Offenlegungen zu E-, S- und G-Faktoren, ihren jeweiligen Gewichtungen und verwendeten Methoden geben.

Ratinganbietern ist es außerdem nicht gestattet, Bonitätsbewertungs-, Prüfungs- oder Beratungsdienstleistungen anzubieten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Anbieter von ESG-Ratings mit Sitz in der EU werden nun von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt. Anbieter außerhalb der EU benötigen eine Billigung, Anerkennung oder Gleichwertigkeit, um ihre Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten zu können.

Bei Finanzmarktteilnehmern, deren Aktivitäten bereits regulatorischen Governance- und Offenlegungspflichten unterliegen, hat der Gesetzgeber einen ausgewogenen Ansatz für intern erstellte Ratings gewählt, der anerkennt, dass sich diese in Art und Verwendung von denen externer ESG-Ratinganbieter unterscheiden. Dieser Pragmatismus verhindert Überschneidungen mit bestehenden rechtlichen Verpflichtungen und berücksichtigt gleichzeitig die Notwendigkeit der Transparenz.

Was ist mit anderen Arten von ESG-Datenprodukten?

Chiara Chiodo, Regulatory Policy Advisor bei EFAMA: “Obwohl wir die erheblichen Fortschritte anerkennen, gibt es leider immer noch eine Lücke bei der Regulierung anderer ESG-Datenprodukte in der EU.” Sowohl die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) als auch die ESMA haben die Notwendigkeit robuster Regulierungsrahmen betont, die alle ESG-Datenprodukte umfassen, um Greenwashing zu bekämpfen und die Transparenz in der ESG-Berichterstattung aufrechtzuerhalten. Im Vereinigten Königreich entwickelte eine von der Financial Conduct Authority (FCA) einberufene branchengeführte Arbeitsgruppe einen Verhaltenskodex sowohl für ESG-Daten- als auch für Ratinganbieter. “Wir fordern die EU-Gesetzgeber dringend auf, nicht auf eine künftige Überprüfung der ESG-Rating-Verordnung zu warten, sondern schnellstmöglich einen Regulierungsrahmen oder einen Verhaltenskodex für ESG-Datenprodukte Dritter zu entwickeln.”

Chiara Chiodo, Regulatory Policy Advisor bei EFAMA, kommentierte weiter: „Transparente und vollständige ESG-Informationen sind der Schlüssel, um Anlegern die Möglichkeit zu geben, sichere Entscheidungen bei der Auswahl von Finanzprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zu treffen.“ Die Einbeziehung von ESG-Ratings in diese Verordnung ist ein notwendiger Schritt vorwärts, um den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft voranzutreiben. Hoffentlich werden die politischen Entscheidungsträger in der EU die verbleibenden ESG-Datenprobleme berücksichtigen, wenn sie ihre Prioritäten zur Stärkung der Kapitalmarktunion während der nächsten Legislaturperiode festlegen.“