EU-Behörden veröffentlichen Fortschrittsberichte zu Greenwashing

Die drei EU-Behörden ESMA, EIOPA und EBA (ESAs) haben Fortschrittsberichte zur Greenwashing im Wertpapier-, Versicherungs- und Bankensektor veröffentlicht. Darin legen sie zunächst ein gemeinsames Verständnis fest, das für die beaufsichtigten Marktteilnehmer gelten soll, so merkt der Fondsverband BVI an.

Die ESAs verstehen Grünfärberei als eine Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Maßnahmen oder Mitteilungen das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar und angemessen widerspiegeln. Irreführende Behauptungen in Bezug auf Nachhaltigkeit können aus Sicht der ESAs entweder absichtlich oder unabsichtlich und in Bezug auf Unternehmen und Produkte, die entweder innerhalb oder außerhalb des EU-Rechtsrahmens liegen, auftreten und verbreitet werden. Damit legen die ESAs eine weite Definition der Grünfärberei zugrunde.

Der Fortschrittsbericht der ESMA enthält Ausführungen zu möglichen Risiken der Grünfärberei und den relevanten Risikotreibern. In diesem Zusammenhang werden auch die Assetmanagement-Aktivitäten dargestellt, die aus Sicht der ESMA einem hohen Risiko ausgesetzt sein sollen. Dazu zählen insbesondere Angaben zur Nachhaltigkeitswirkung, Aussagen über das Aktionärsengagement gegenüber Zielunternehmen, über die ESG-Strategie von Fonds oder Vermögensverwaltern, über ESG-Referenzen wie Siegel, Ratings oder Zertifizierungen, irreführende Nutzung von ESG-Zusätzen in Fondsnamen und Behauptungen über die ESG-bezogene Unternehmensführung. Die Übertragungskanäle für diese Behauptungen sind Prospekte, Marketingmaterialien (Factsheets, Nachhaltigkeits- und Wirkungsberichte, Engagementberichte) und Produktsiegel. Zur Reduzierung dieser Risiken könnte es aus Sicht der ESMA hilfreich sein, die regulatorischen Anforderungen unter der SFDR nachzuschärfen und die Nutzung der SFDR-Produktkategorien als Qualitätsmerkmale für Nachhaltigkeit zu unterbinden. Um irreführende Aussagen zum Thema Engagement zu vermeiden, könnte die SFDR zudem klare Anforderungen an Angaben zum Thema unternehmensweites und fondsspezifisches Engagement, Proxy Voting und allgemeinen Stewardship-Aktivitäten stellen.

Die ESMA will aufbauend auf dem Fortschrittsbericht im Mai 2024 einen Abschlussbericht veröffentlichen, der eine Bestandsaufnahme der Aufsichtsbefugnisse, Ressourcen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Grünfärberei-Risiken sowie abschließende Empfehlungen, auch zu möglichen Änderungen des EU-Rechtsrahmens, enthalten soll.