BCA: Tool sichert Abfragepflicht für Nachhaltigkeitspräferenz bei Investments

Seit dem 20. April 2023 gilt die Pflicht zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen auch für Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO). Der Maklerpool BCA-Gruppe stellt seinen Geschäftspartnern mit der Beratersoftware DIVA ein Tool zur Verfügung, mit dem die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen intuitiv, einfach zu handhaben und organischer Bestandteil der digitalen Beratungsstrecke ist.

Bereits seit dem 2. August 2022 sind Versicherungsvermittler bei der Beratung verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erfragen. Aufgrund einer Regelungslücke galt diese Pflicht zunächst nicht für Berater nach § 34f GewO. Mit der Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung wurde diese Ungleichbehandlung geregelt. Nunmehr müssen auch Finanzanlagenvermittler (und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34h GewO) die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen.

Folglich wird die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen künftig zum Beratungsalltag in der Anlageberatung in Deutschland und Europa gehören, denn, so Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA-Gruppe und Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen, „der europäische Gesetzgeber hat dem Kapitalmarkt und den Finanzdienstleistern einen klaren Auftrag erteilt: die zukünftigen Geldströme in verantwortungsvolle und nachhaltige Anlagen zu lenken“. Aus diesem Grund hat sich die BCA als Full-Service-Dienstleister frühzeitig und umfassend mit dem Thema ESG auseinandergesetzt.“

Roman Schwarze, IT-Vorstand bei BCA, ergänzt: „Wir bieten im Hinblick auf die Beratungsanforderungen für nachhaltige Kapitalanlagen ein umfassendes Angebot: Bereits seit Mitte 2022 sind alle notwendigen Abfragen und Dokumentationen zur Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenz in die Beratungsstrecke DIVA integriert. Damit ist die ESG-Abfragepflicht intuitiv und mit geringem Aufwand umsetzbar.“