Die EU hat einen Prozess zur nachhaltigen Ausrichtung der Finanzmärkte angestoßen. Voraussichtlich werden künftig auch Kommunen gemäß der sogenannten EU-Taxonomie einen Nachhaltigkeitsnachweis für Kreditfinanzierungen (Sustainable Finance) ihrer Investitionen gegenüber Banken erbringen müssen.

Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommen auf immer mehr Unternehmen umfangreiche Berichtspflichten zu. Nachhaltigkeitsaspekte rücken noch stärker in den Fokus der Unternehmenstätigkeit und werden in der Berichterstattung den nichtfinanziellen Kriterien weitgehend gleichgestellt.