Fund auf Artikel 9

Aegon stuft Global Sustainable Sovereigns Bond Fund auf Artikel 9

Der Aegon Global Sustainable Sovereign Bond Fund wird im Rahmen der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) von Artikel 8 auf Artikel 9 heraufgestuft und erfüllt damit die Nachfrage der Kunden nach umfassenden nachhaltigen Fondsangaben, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen.

Das Ziel des Aegon Global Sustainable Sovereign Bond Fund ist die Anlage in finanzstarke Länder, die zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsziele im Sinne der UN Sustainable Development Goals (UN SDGs) beitragen. Die neue SFDR-Klassifizierung entspricht der nachhaltigen Zielsetzung des Fonds und dem zugrunde liegenden Prozess der Integration von Nachhaltigkeitsresearch in die Portfoliokonstruktion.

Vorrangiges Ziel der SFDR ist es, den Marktteilnehmern transparente Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken zur Verfügung zu stellen, um das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken. Seit die Europäische Kommission im Jahr 2018 ihren Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt hat, ist die Ausrichtung von Investitionen an Nachhaltigkeitszielen ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung einer erfolgreichen Zukunft für die Gesellschaft und den Planeten.

Fund auf Artikel 9 müssen nachhaltiges Anlageziel haben

Fund auf Artikel 9: Gemäß der SFDR müssen Fonds, die als Artikel 9 eingestuft werden, ein spezifisches nachhaltiges Anlageziel haben und obligatorische Informationen darüber offenlegen, wie dieses Ziel erreicht wird. Darüber hinaus müssen Artikel-9-Fonds genau wie Artikel-8-Fonds obligatorische Informationen darüber liefern, wie Nachhaltigkeitsrisiken und negative Auswirkungen berücksichtigt werden. Der Aegon Global Sustainable Sovereign Bond Fund wurde im Jahr 2021 aufgelegt und integrierte von Anfang an einen gründlichen Prozess zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, der den Offenlegungsanforderungen der SFDR für diese Anlageklasse entspricht.

“Bei Aegon Asset Management begrüßen wir die Bemühungen der Regulierungsbehörden, einen robusten Offenlegungsrahmen zur Förderung nachhaltiger Investitionen zu schaffen, auch wenn wir uns der Herausforderungen bewusst sind, die sich aus den Bestrebungen ergeben, standardisierte ESG-Informationen vorzuschreiben. Die SFDR ist nur einer von vielen Schritten, die in der EU unternommen werden, um die Marktpraktiken zu verbessern und den Anlegern aussagekräftige Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Die Neuklassifizierung des Aegon Global Sustainable Sovereign Bond Fund als Artikel 9-Fonds spiegelt die Entwicklung unseres Verständnisses und unserer Umsetzung dieser wichtigen Verordnung wider”, so ein Sprecher des Unternehmens.

Autor