Was die ESG-Vorschriften für Investoren bedeuten
ESG-Investitionen sind einer der am schnellsten wachsenden Trends auf den Finanzmärkten. Die Nachfrage der Anleger hat eine Vielzahl von Anlageprodukten hervorgebracht, die von der Integration von ESG-Faktoren in die Anlageprozesse bis hin zur Erreichung nachhaltiger Ziele reichen.
Es ist erstaunlich, dass dieses rasante Wachstum der ESG-Anlagekategorie mit begrenzten regulatorischen Vorgaben erfolgte, was ein “ESG”- oder “nachhaltiges” Produkt ist. Noch erstaunlicher ist, dass dies auch ohne die Verfügbarkeit eines umfassenden ESG-Datensatzes geschehen ist, da die meisten Emittenten keine standardisierten Umwelt- und Sozialdaten offenlegen.
Die Europäische Union war der erste ordnungspolitische Akteur, der eine umfassende Regulierung der nachhaltigen Finanzen eingeführt hat. Die EU-Regulierungsagenda stützt sich auf die Einführung von Umwelt- und Sozialdaten, die als PAI-Indikatoren (Principal Adverse Impact) im Rahmen der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) und der EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomy) bekannt sind. Diese Datensätze sind spezifisch für die EU-Verordnung und markieren einen anderen Weg als die anderer Regulierungsbehörden, die sich um die Standards der Taskforce on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) gruppiert haben.
Während das EU-Paket für nachhaltige Finanzen die Emittenten erfasst, die PAI-Indikatoren und EU-Taxonomie-Kennzahlen offenlegen werden, haben Verzögerungen bei bestimmten Teilen des Pakets dazu geführt, dass Vermögensverwalter und -eigentümer PAI- und Taxonomie-Angaben machen müssen, bevor die zugrundeliegenden Wertpapiere in ihrem Portfolio diese offenlegen müssen. Dies hat in der Anfangsphase der Umsetzung dieses Rahmens zu erheblichen Problemen mit der Datenverfügbarkeit geführt.
Die Regulierung nachhaltiger Finanzen muss mit weitgehenden Wirtschaftsreformen Hand in Hand gehen
Wenn wir uns ansehen, wie politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt den Klimawandel angehen, stellen wir fest, dass die nachhaltige Finanzwirtschaft schon früh in den Fokus gerückt ist. Dies mag zum Teil daran liegen, dass es politisch zweckmäßiger ist, aber auch daran, dass nachhaltige Finanzen ein wichtiger Baustein für den Übergang zu einer saubereren, nachhaltigeren Welt sein werden. Viele würden auch argumentieren, dass eine Regulierung dringend notwendig sei, um die Verbreitung von Greenwashing bei Anlageprodukten zu bekämpfen.
Trotz der Bedeutung des nachhaltigen Finanzwesens als Baustein bei der Bekämpfung des Klimawandels ist es unserer Meinung nach wichtig, dass die politischen Entscheidungsträger erkennen, dass es nur dann effektiv sein wird, wenn die Regulierung des Klimawandels auch in der Wirtschaft insgesamt umgesetzt wird. Die meisten Regulierungsbehörden haben die Fähigkeit der Regulierung des nachhaltigen Finanzwesens, Kapital umzuleiten, auf die zugrundeliegende Annahme gestützt, dass umweltfreundlichere Investitionen sich wahrscheinlich gut entwickeln werden. Sie haben sich auf Greenwashing konzentriert, indem sie klarere Regeln für die Fondsklassifizierung aufgestellt haben, um ESG zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Emittenten die Daten offenlegen, die die Anleger zur Bewertung ihres Umweltprofils benötigen. Dies sind zwar immens notwendige und hilfreiche Schritte, aber wir glauben nicht, dass sie zu einer dauerhaften Umlenkung der Kapitalströme führen können, ohne dass regulatorische Maßnahmen den Wandel in der gesamten Wirtschaft vorantreiben.
Konzept der doppelten Wesentlichkeit
Die EU unterscheidet sich vom Rest der Welt dadurch, dass ihre Vorschriften für nachhaltige Finanzen auf dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit beruhen, d. h. ein ESG-Faktor wird als wesentlich angesehen, wenn er sich auf die finanzielle Leistung auswirkt und/oder erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat. Die EU verlangt außerdem, dass Vermögensverwalter und -eigentümer ihre Bestände auf Unternehmensebene zusammenfassen, um zu bewerten, wie sich ihre Investitionen auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken. Es bleibt abzuwarten, ob dies zu anderen Investitionsentscheidungen führen wird. Wir sind der Meinung, dass die durch die neuen EU-Vorschriften bedingte Datenverfügbarkeit die Anleger dazu veranlassen sollte, bestimmte Wertpapiere in einem anderen Licht zu sehen. Wir glauben jedoch, dass dies nur dann eine dauerhafte Veränderung sein wird, wenn auch die Wirtschaft insgesamt reguliert wird.
Die EU unterscheidet sich auch insofern von anderen Regulierungsbehörden, als dass ihre Regeln für die Offenlegung nachhaltiger Finanzen auf die zeitpunktbezogene Offenlegung abzielen. Zugegeben, die EU konzentriert sich auf die jährliche Veränderung der Leistung bei ökologischen und sozialen Kennzahlen, aber die Verordnung konzentriert sich nicht auf eine zukunftsorientierte Sichtweise – im Gegensatz zum TCFD-orientierten Berichtsansatz, der von mehreren Regulierungsbehörden befürwortet wird, oder dem Net Zero Investment Framework der Paris Aligned Investment Initiative, das von vielen Mitgliedern der Net Zero Asset Manager’s Initiative befürwortet wird. Die Nichtberücksichtigung einer vorausschauenden Sichtweise könnte bedeuten, dass die EU-Vorschriften Investitionen in Unternehmen, Staaten und andere Emittenten, die zu nachhaltigeren Aktivitäten übergehen und/oder ihren Betrieb nachhaltiger gestalten, unterbewerten.
Ein weiterer Punkt ist, dass sich die Vorschriften für nachhaltige Finanzen weltweit weitgehend auf die Bereiche Umwelt und Unternehmenswertpapiere konzentrieren. Die EU ist unter den Regulierungsbehörden insofern am weitesten fortgeschritten, als sie ausdrücklich soziale Metriken in die SFDR sowie in die Anlageklassen Staat und Immobilien aufgenommen hat; die Indikatoren für Umwelt und Unternehmen sind jedoch deutlich weiter fortgeschritten.
Die Umsetzung der SFDR und der damit verbundenen Vorschriften war eine Herausforderung.
Es handelt sich um ein umfassendes Regelwerk, und die Klimadringlichkeit hat dazu geführt, dass die Anforderungen sehr schnell umgesetzt wurden. Eine weitere Vorschrift, die erhebliche Veränderungen in der gesamten Branche erforderte, war die MiFID, die jedoch keine völlig neue Analysemethode (z. B. ökologische/soziale Daten) mit sich brachte. Im Fall der MiFID gab es jahrelange Verhandlungen zwischen der Branche und den Regulierungsbehörden, bevor die Rechtsvorschriften 2014 in Kraft traten. Und dann hatte man vier Jahre Zeit, die Regeln zu verdauen, bevor sie 2018 umgesetzt werden mussten. Im Gegensatz dazu veröffentlichte die EU im März 2018 ihren Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum und verabschiedete im November 2019 die SFDR-Stufe 1, die im März 2021 in Kraft treten wird. Die nachfolgenden Stufen der Verordnung hatten noch kürzere Umsetzungsfristen zwischen der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Vorschriften.
Wir halten es für wichtig, dass die Anleger die knappen Umsetzungsfristen und die Tatsache anerkennen, dass einige Teile des Puzzles der SFDR-Rechtsvorschriften erst noch zusammengesetzt werden müssen. Ab Januar 2023, wenn die technischen Regulierungsstandards der SFDR gelten und die verbleibenden vier Säulen der EU-Taxonomie in Kraft treten, dürften erste spürbare Fortschritte zu verzeichnen sein. Weitere Verbesserungen dürften ab Januar 2024 eintreten, wenn die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen detailliertere Berichtspflichten für große Unternehmen einführt. Wir glauben, dass die SFDR mit der Zeit die ESG-Produktlandschaft in Europa umgestalten wird.