Konsultation zur Definition nachhaltiger Tätigkeiten
Die Kommission hat eine vierwöchige Konsultation zur EU-Taxonomie eingeleitet. Dabei geht es um die Definition neuer EU-Taxonomie-Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die Umweltzielen dienen. Außerdem werden Meinungen zu vorgeschlagenen Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie abgefragt.
Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness erklärte: „Die EU-Taxonomieverordnung ist ein wichtiger Rechtsakt, der zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beiträgt. Ihr Abschluss und ihre vollständige Umsetzung werden entscheidend dazu beitragen, Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte zu lenken.“
Neue Taxonomiebereiche
Konkret geht es um Tätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Umweltziele leisten: nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Kriterien stützen sich weitgehend auf die Empfehlungen der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, die im März und November 2022 veröffentlicht wurden.
Verwendung des Feedbacks
Die Kommission wird die eingegangenen Rückmeldungen berücksichtigen, bevor sie die delegierten Rechtsakte fertigstellt und erlässt. Sie fordert die Interessenträger auf, ihre Rückmeldungen auf die Tätigkeiten und technischen Bewertungskriterien zu konzentrieren, die als Teil des delegierten Rechtsakts zum Umweltschutz und der Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie und des delegierten Rechtsakts über die Offenlegung von Informationen vorgelegt werden. Um Vorschläge und Fragen zu beantworten, zu denen neue Tätigkeiten in die EU-Taxonomie aufgenommen werden könnten, oder zu möglichen Änderungen der technischen Bewertungskriterien für bestehende Tätigkeiten, wird in Zukunft ein Stakeholder Request Mechanism eingerichtet. Daher fallen solche Vorschläge nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung zur Stellungnahme.
Überarbeitete Webseite
Die Kommission hat auch ihre bestehende Website des EU-Taxonomie-Kompasses aktualisiert. Sie ist nun in einer neuen Website namens „EU-Taxonomie-Navigator“ eingebettet und enthält eine Reihe von Online-Tools, die den Nutzern ein besseres Verständnis der EU-Taxonomie auf einfache und praktische Weise erleichtern. Das erleichtert letztlich die Umsetzung und unterstützt die Unternehmen bei ihren Berichtspflichten.
Website des Webseite EU-Taxonomie-Kompass