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EU-Angola: Grünes Licht fürleichtere nachhaltige Investitionen

Am 4. März 2024 nahm der EU-Rat einen Beschluss über den Abschluss des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (SIFA) zwischen der Europäischen Union und Angola an. Dieses Abkommen wird es einfacher machen, Investitionen anzuziehen und auszuweiten und gleichzeitig Umwelt- und Arbeitsrechtsverpflichtungen in die Beziehungen zwischen der EU und Angola zu integrieren.

Rohstoffe und Energieressourcen

Dies ist das erste Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, das die EU jemals ausgehandelt hat. Angolas Wirtschaft basiert derzeit auf seinen reichhaltigen Rohstoff- und Energieressourcen. Dank dieser Vereinbarung wird Angola in der Lage sein, sein Wirtschaftsmodell zu diversifizieren und das Investitionsklima für ausländische und lokale Investoren zu verbessern.

Angola ist das siebtgrößte Investitionsziel auf dem afrikanischen Kontinent für Investoren aus der EU und deckt 5,4 Prozent des EU-Bestands an ausländischen Direktinvestitionen ab (9,9 Milliarden Euro an ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2020).

Hauptelemente und Vorteile der SIFA

  • deckt alle Wirtschaftssektoren ab, um die Diversifizierung in neue Bereiche wie Lebensmittelexporte, Fertigung oder Dienstleistungen zu fördern
  • bietet mehr Rechtssicherheit durch transparente und klarere Regeln zum Nutzen der Anleger
  • sorgt für eine verbesserte Rechenschaftspflicht von Behörden und Beamten
  • garantiert ein größeres Mitspracherecht der Zivilgesellschaft
  • führt gegenseitige Verpflichtungen gegenüber Investoren beider Seiten ein
  • gewährleistet die Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsnormen, die nicht geschwächt werden dürfen, um Investitionen anzuziehen
  • fördert die soziale Verantwortung von Unternehmen und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken
  • stärkt die bilaterale Zusammenarbeit bei investitionsbezogenen Aspekten des Klimawandels und der Gleichstellung der Geschlechter
  • Diese Ziele stehen voll und ganz im Einklang mit den Zielen des Samoa-Abkommens sowie des in der Welthandelsorganisation ausgehandelten „Investitionserleichterungsabkommens für die Entwicklung“.

Nächste Schritte & Hintergrund

Die Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander den Abschluss ihrer jeweiligen internen Verfahren mitgeteilt haben.

  • Die Verhandlungen zwischen der EU und Angola zu diesem Abkommen wurden am 18. November 2022 abgeschlossen.
  • Am 16. Juni 2023 übermittelte die Kommission dem Rat Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens.
  • Am 9. Oktober 2023 fasste der Rat einen Beschluss zur Unterzeichnung des Abkommens.
  • Die EU und Angola haben das Abkommen am 17. November 2023 unterzeichnet.
  • Das Europäische Parlament hat dem Abschluss des Abkommens am 7. Februar 2024 zugestimmt.