ESG-Reporting- Pflichten setzen Banken unter Druck

Finanzunternehmen müssen immer mehr Nachhaltigkeitsdaten im Risikomanagement verarbeiten und in Reportings transparent machen. Denn die EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnungen verlangen eine umfassende Berichterstattung zu ESG-Kriterien auf Produkt- und Unternehmensebene. Doch woher die Daten nehmen?

Im März 2021 hat die EU die Offenlegungsverordnung eingeführt und mit dem Jahreswechsel 2021/22 ist die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft getreten. Finanzprodukte wie zum Beispiel Fonds werden jetzt aus Sicht von Nachhaltigkeitskriterien in drei Produktkategorien klassifiziert. Während die EU-Offenlegungsverordnung Transparenz mit Blick auf Nachhaltigkeitsrisiken oder die Zuordnung von Anlageprodukten zu definierten Nachhaltigkeitskategorien fordert, müssen Finanzunternehmen und Investoren seit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomieverordnung  zusätzlich konkrete ökologische Kennzahlen von in ihrem Portfolio erhaltenen Unternehmen offenlegen und in einem späteren Schritt auch deren Taxonomiekonformität prüfen.

Das Ziel der von der EU geforderten Nachhaltigkeitsberichterstattung zeigt unumstritten in die richtige Richtung. Der Anspruch: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dieselbe Ebene wie die Finanzberichterstattung zu heben und beide Dimensionen integriert zu betrachten. Die regulatorischen Anforderungen sind jedoch komplex und verlangen nach qualitativ hochwertigeren Nachhaltigkeitsdaten im Risikomanagement. So sollen Unternehmen zum Beispiel Nachhaltigkeitsdaten auch auf Produkt- und Unternehmensebene erheben und reporten.

Umfassende Nachhaltigkeitsdaten stehen noch nicht zur Verfügung

Die größte Herausforderung: Die meisten Unternehmen erfassen die geforderten Daten noch nicht in der notwendigen Qualität, weswegen sie Investoren nicht für die geforderten Reportings zur Verfügung stehen. Zudem sind viele Datenformate neu und manche sozial-ökologische Ziele schwierig zu quantifizieren. So gibt es inzwischen  anerkannte Messmethoden, zum Beispiel zur Messung von Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß verringern sollen, sogenannte CO2-Reduktionspfade. Doch andere Faktoren wie etwa der Biodiversitätsschutz sind noch kaum zu quantifizieren. Mangelware sind insbesondere zukunftsgerichtete Daten, die es möglich machen, die Auswirkungen von strategischen Unternehmensentscheidungen auf Nachhaltigkeitsthemen zu bewerten. Erst jetzt beginnen Unternehmen der Realwirtschaft damit, solche Daten zu erheben. Insgesamt ist die Datenverfügbarkeit und -qualität für ein aussagekräftiges Nachhaltigkeitsreporting noch nicht sehr hoch.

Finanzunternehmen müssen aktuell oft noch auf Schätzwerte zurückgreifen und ESG-Ratingagenturen einbinden. Doch laut EU-Kommission darf der verpflichtende Teil der Berichterstattung nach der EU-Taxonomieverordnung keine Schätzwerte enthalten. Diese dürfen nur in eine freiwillige Berichterstattung einfließen. Eine Übergangsregelung, die aber auf Dauer keine Lösung sein wird.

Mangelnde Transparenz bei ESG-Ratingagenturen

Zum anderen wird das Geschäftsmodell von ESG-Ratingagenturen aktuell von der Europäischen Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde ESMA hinterfragt. Ein Grund: ESG-Ratingagenturen müssen deutlich weniger Vorgaben für ihre Analysen einhalten als klassische Finanzratingagenturen. Zudem lassen sich die Ergebnisse verschiedener Anbieter kaum miteinander vergleichen, da sie unterschiedliche Analysemodelle und -methoden für ihre Ratings anwenden. Dies ist der Europäischen Kommission ein Dorn im Auge, denn in einem boomenden ESG-Markt sind ESG-Faktoren zunehmend finanziell materiell. Sie beklagt mangelnde Transparenz hinsichtlich des Geschäftsmodells von ESG-Ratingagenturen und wird voraussichtlich bald regulierend eingreifen.

Für Wirtschaftsprüfer stellt sich zusätzlich die Herausforderung, dass sie nur die Daten prüfen, die das zu prüfende Unternehmen selbst veröffentlicht und verarbeitet hat. Wenn Finanzunternehmen jedoch weitgehend Daten von externen ESG-Ratingagenturen als Nachweis vorlegen, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Darüber hinaus ist das Finanzunternehmen selbst zu einer Prüfung dieser eingekauften Daten verpflichtet, was aber aufgrund der intransparenten Methodik von Ratingagenturen ebenfalls schwer umsetzbar erscheint.

Die EU hat mittlerweile erkannt, dass Finanzunternehmen und Investoren ohne entsprechende ESG-Daten aus der Realwirtschaft ihren regulatorischen Berichtspflichten noch nicht wie gefordert nachkommen können. Daher gelten die Reportingpflichten zur Taxonomiekonformität für Finanzunternehmen erst ab 2024. Zudem plant die ESMA ab Ende 2024 die schrittweise Einführung des European Single Access Point. Diese frei zugängliche Datenbank wird die Nachhaltigkeitsdaten von allen Unternehmen enthalten, die unter die EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen und die Datenlage signifikant verbessern.

Berichtspflicht soll schrittweise kommen

Ursprünglich sollte die überarbeitete, umfangreichere Berichtspflicht für Nachhaltigkeitsdaten ab Januar 2024 gelten. Dies hätte sich dann schon auf die Berichtsperiode für Geschäftsjahre ab Januar 2023 ausgewirkt. Jetzt scheint es so, dass voraussichtlich erst ab 2025 Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten in einem integrierten Lagebericht und mit begrenzter Prüfpflicht veröffentlichen müssen.

Zudem hat der Europäische Rat im Februar 2022 einen Kompromissvorschlag angenommen, der einige Änderungen gegenüber dem Kommissionsentwurf enthält. Unter anderem soll die Berichtspflicht schrittweise kommen und von der Größe der Unternehmen abhängen; die Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen wurden verringert. Die EU-Standards sollen außerdem berücksichtigen, welche Schwierigkeiten Unternehmen bei der Sammlung von Informationen über die gesamte Lieferkette haben. Doch die gemeinsame Anstrengung wird sich lohnen: Denn die Datenverfügbarkeit und -qualität im Bereich Nachhaltigkeit wird sich mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung signifikant verbessern.

Co-Autor: Ullrich Hartmann hat über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen auf den Gebieten Risikomanagement und Regulierung seit 1996. Aktuell leitet er den Bereich “Sustainable Finance” in Financial Services von DE und EMEA von PwC. In der Deutschen Firma verantwortet er darüber hinaus den Compliance-Bereich. Zusammen mit seinem Team hat er Tools für Basel IV/MiFID II (Gap-Analyse Tools, Kapitalplanungstools, etc) entwickelt, um komplexe Regulierungen effizient umzusetzen. Dies setzt er aktuell in Sustainable Finance weiter fort. Darüber hinaus ist Ullrich Hartmann Mitglied im Steering Committee Sustainable Finance, Vorsitzer des Arbeitskreises WpHG und Vorsitzer des Investmentfachausschusses beim IDW und Mitglied im Arbeitskreis Wertpapiere des BaFin. Dies sichert ihm seit Jahren gefestigte und kontinuierliche Kontakte zur Aufsicht.