Viridad: Digitale Plattform vereint Wissen für EU-Taxonomie

Mit Viridad nimmt die nach Unternehmensangaben erste digitale Plattform, die sowohl standardisierte Prozesse als auch Expertenwissen zur Beantwortung aller Fragen rund um die EU-Taxonomie vereint, ihren Betrieb auf.

Die EU-Taxonomie ist ein europäisches Regulativ, das festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten unter welchen Bedingungen als nachhaltig einzustufen sind. Durch Veröffentlichungspflichten fördert die EU-Taxonomie Transparenz, hilft informierte Entscheidungen zu treffen und unterstützt Investoren und Finanzdienstleister dabei, den Fokus auf umweltfreundliche Investitionen zu richten.

Die digitale Plattform Viridad bietet für Unternehmen, Banken, Versicherungen, Investoren und Vermögensverwalter Dienstleistungen an, die das gesamte Spektrum der EU-Taxonomie abdecken. Diese reichen von der Nachhaltigkeitsbewertung von Wirtschaftstätigkeiten bis hin zur Berechnung der relevanten Nachhaltigkeitskennzahlen für die Berichtslegung. Das AIT Austrian Institute of Technology unterstützte, gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Omnia und drei Investoren, die Gründung von Viridad maßgeblich, um den systemischen Umbruch der Finanzwelt und Industrie hin zu mehr Nachhaltigkeit und Einsatz innovativer Technologien voranzutreiben.

„Die Herausforderung unserer Plattform liegt darin, eine möglichst einfache und intuitive Lösung bereitzustellen, die alle relevanten Wirtschaftstätigkeiten abdeckt und mit der EU-Taxonomie konform ist. Unser Ziel ist es, standardisierte Lösungen sowie Expertenwissen in einer Plattform zu vereinen und bei individuellen Fragestellungen unseren Expertenpool mit den Unternehmen zu verbinden, um so rasch und effizient die Herausforderungen der EU-Taxonomie zu meistern“, erklärt Dr. Klemens Marx, Geschäftsführer von Viridad.

Viridad vereinfacht die Bewältigung der EU-Taxonomie-Anforderungen

In der Nachhaltigkeitsbewertung EU-Taxonomie muss sichergestellt sein, dass die notwendige Informationstiefe erreicht wird, um Kennzahlen für die Nachhaltigkeitsberichte zu berechnen. Dabei helfen die auf der Plattform integrierten IT-Schnittstellen, bestehende Informationen einzubinden und so rascher ans Ziel zu kommen. „Für die gesetzlichen Prüf- und Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie sind sowohl regulatorisches Fachwissen als auch technisches Know-how aus verschiedenen Bereichen und Branchen notwendig“, erklärt Dr. Klemens Marx. „Wir bieten für Unternehmen, Banken, Versicherungen, Investoren und Vermögensverwalter das erforderliche Know-how sowie spezielle technologische Beratung durch unsere Experten für die Bewertung und Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien auf einer zentralen Plattform an. Unser Service zeichnet sich durch eine hohe Standardisierung und Konformität einerseits und andererseits durch die individuellen Leistungen der Experten aus“, so Dr. Marx.

EU-Taxonomie bietet den Rahmen für die Lenkung von Finanzströmen in Richtung nachhaltige Investitionen

Die Europäische Kommission hat mit der EU-Taxonomie-Verordnung eine umfangreiche Definition der Nachhaltigkeit geschaffen. Dabei wird anhand von objektiven Kriterien festgelegt, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig eingestuft wird. Diese Kriterien sind in einem Katalog aufgearbeitet und in sechs definierte Umweltziele gegliedert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeiden von Umweltverschmutzung sowie Schutz der Biodiversität. Die Berichtspflicht wird stufenweise von 2021 bis 2026 eingeführt und am Ende alle Bereiche der Wirtschaft direkt oder indirekt beeinflussen und nachhaltig prägen. In der ersten Stufe gilt die EU-Taxonomie für große börsennotierte Unternehmen und Anbieter von nachhaltigen Finanzprodukten und wird später auf weitere Unternehmen ausgeweitet.