EU-Prospektverordnung: BaFin begrüßt ESMA-Erklärung
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 11. Juli 2023 eine Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Informationsanforderungen nach der EU-Prospektverordnung veröffentlicht. Darin erläutert sie, welche Informationen zum Thema ESG (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) Emittenten von Wertpapieren in ihre Prospekte aufnehmen müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßt die Erklärung der ESMA.
Bislang gibt es keine verbindlichen spezifischen ESG-Offenlegungsanforderungen für Prospekte, sondern lediglich allgemeine Anforderungen. Diese dienten der ESMA als Grundlage. Die nun veröffentlichte Erklärung der ESMA betrifft Prospekte für Nichtdividendenwerte, insbesondere Green Bonds, und Aktien. Die ESMA stellt damit sicher, dass die EU-Prospektverordnung europaweit einheitlich angewendet wird. Außerdem will sie Marktteilnehmer und Behörden unterstützen, die solche Prospekte erstellen beziehungsweise prüfen.
Die BaFin wird die Erklärung in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen. Sie erwartet, dass Emittenten die ESMA-Erklärung ebenfalls beachten, wenn sie Prospekte erstellen. Dies gilt insbesondere für die Angaben zum Nachhaltigkeitsprofil der Emittenten oder zu Finanzprodukten, die sie als nachhaltig vermarkten. Die BaFin kann so Prospekte möglichst effizient prüfen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.