Verschärfte F-Gase-Verordnung: Für Rechenzentren kein Problem
Anfang April hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Novellierung der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase“ (EU-F-Gase-Verordnung) vorgelegt. Die Überarbeitung verfolgt mehrere Ziele:
- Eine zusätzliche Verringerung der F-Gas-Emissionen und Verschärfung des Phase-Down ab 2024, um dazu beizutragen, dass die EU-Ziele – Emissionsminderung um 55 Prozent bis 2030 und die Netto-Klimaneutralität bis 2050 – erreicht werden.
- Eine bessere Durchführung und Durchsetzung im Hinblick auf illegalen Handel sowie ein funktionierendes Quotensystem zu ermöglichen und dem Ausbildungsbedarf bezüglich F-Gas-Alternativen gerecht zu werden.
- Die Verbesserung der Überwachung und Berichterstattung, um bestehende Lücken zu schließen und die Qualität der Verfahren und Daten für die Einhaltung der Vorschriften zu steigern.
- Eine vollständige Anpassung der Verordnung an das Kigali Protokoll.
Zugegeben, der Vorschlag ist ambitioniert: Das Quotensystem (Phase-Down) für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe würde bereits ab dem Jahr 2024 noch einmal deutlich verschärft, wodurch die potenziellen Klimaauswirkungen neuer HFKW, die auf den EU-Markt gelangen, zwischen 2015 und 2030 um 95 Prozent verringert würden. Von unterschiedlichster Seite wurde die Novellierung – in erster Linie der verschärfte Phase-Down – bereits kommentiert -, teilweise mehr als kritisch. Für die Rechenzentrumsbranche aber ist aus unserer Sicht klar: Die durch die EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regeln sind realistisch und umsetzbar.
Rascher Umstieg auf naturidente Kältemittel
2,5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU entfallen auf F-Gase. Zwischen 1990 und 2014 haben sich die F-Gas-Emissionen verdoppelt. Erst mit dem Geltungsbeginn der derzeitigen F-Gase-Verordnung der EU im Jahr 2014 gingen die Emissionen zurück – bis 2019 um sechs Prozent. Es ist wohl unbestritten, dass die Emissionen von Treibhausgasen im Sinne des Klimaschutzes so schnell wie möglich weiter reduziert werden müssen. Dementsprechend ist der angekündigte, schärfere HFKW-Phase-Down aus meiner Sicht begrüßenswert. Der Klimawandel erlaubt keinen Aufschub. Die klimafreundlichen Alternativen sind für unsere Branche vorhanden, die Technologien ausreichend entwickelt. Es macht keinen Sinn, weiterhin auf Lösungen zu setzen bzw. zu beharren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in wenigen Jahren sowieso verboten werden. Ökologisch und ökonomisch sinnvoller ist es, möglichst rasch auf naturidente Kältemittel, wie Propangas, umzusteigen.
Umstieg als Investitionsschutz für Unternehmen
Rechenzentren werden viele Jahre lang genutzt. Unternehmen, die Rechenzentren bauen lassen, sollten sich darauf verlassen können, dass sie nicht bereits nach wenigen Jahren die Kältetechnologie umrüsten müssen. Sie erwarten, dass ihr Rechenzentrum zukunftsfähig geplant und gebaut wird. Die Wahl des richtigen Kältemittels ist aus dieser Perspektive nicht nur eine Frage des Klima-, sondern auch des Investitionsschutzes. Naturidente Kältemittel haben niedrige GWP-Werte und unterliegen, im Unterschied zu synthetischen Kältemitteln, keinerlei (zukünftigen) Beschränkungen. Sie stellen also eine langfristige Lösung für die Betreiber von Rechenzentren dar. Einzig in der Planung und Umsetzung müssen, nach einer sorgfältigen Auslegung der Systeme, Sicherheitsnormen eingehalten werden, was für ausgebildete Fachkräfte keine besondere Herausforderung darstellt.
Die Vorteile überwiegen den Aufwand
Rechenzentren mit naturidenten Kältemitteln zu kühlen, erfordert zwar in der Planung und Umsetzung etwas mehr Aufwand, umgelegt auf die übliche Laufzeit eines Rechenzentrums von 15 bis 20 Jahren fallen diese Mehrkosten aber nicht ins Gewicht. Außerdem sind die Kosten für die Kältemittel selbst äußerst gering. Geschultes Personal weiß mit den Herausforderungen dieser Kältemittel umzugehen und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Tritt eine überarbeitete und verschärfte Verordnung in Kraft, steigt auch die Zahl der Zertifizierungs- und Ausbildungsprogramme. Denn durch das neue System werden für alle relevanten Sektoren starke wirtschaftliche Anreize zur Verwendung klimafreundlicher Alternativen geschaffen.
Darüber hinaus würden die neuen Regelungen den Zoll- und Überwachungsbehörden die Kontrolle der Ein- und Ausfuhren der Kältemittel erleichtern und ein gezielteres Vorgehen gegen den Handel mit illegalen F-Gasen ermöglichen.
Die Zahl der Rechenzentren steigt
Durch die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft steigt die Nachfrage nach Rechenleistung in der Nähe der Anwender (denn die in der Zukunft benötigte Datenverarbeitung beruht auf Geschwindigkeit und Latenz) kontinuierlich. Das heißt, eine deutliche höhere Zahl an (Edge-) Rechenzentren wird für die smarte Wirtschaft und Gesellschaft benötigt. Diese Rechenzentren sollten so klima- und umweltfreundlich wie möglich geplant und realisiert werden. Die Kältetechnologie spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Deshalb sprechen wir von Prior1 uns klar für die Einführung der überarbeiteten F-Gase-Verordnung aus. „Wir sind überzeugt, dass ein Umstieg in unserer Branche bereits heute möglich und sinnvoll ist und bieten daher ab 2023 nur noch Kälteanlagen mit naturidenten Kältemitteln an“, so Martin Weber, Beratung Rechenzentrum bei Prior1.