Herausforderungen des ESG-Reportings mit Digitalisierung lösen
Für Unternehmen ist der eigene ökologische Fußabdruck mittlerweile eine entscheidende erfolgsrelevante Steuerungsgröße geworden. Welche Investitionen und wirtschaftlichen Tätigkeiten sind ökologisch nachhaltig und ermöglichen es, sich am Markt positiv zu differenzieren? Die Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung nimmt darüber hinaus auch seitens der Aufsichtsbehörden und Regulatoren einen immer größeren Raum ein.
Das Jahr 2023 startete bereits mit einem wichtigen Meilenstein für das ESG-Reporting – der Berichterstattung für die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Am 5. Januar 2023 ist die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate-Sustainability-Reporting-Direktive (CSRD) in Kraft getreten. Diese führt zu einer umfangreichen und verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Bedeutung der CSRD und des ESG-Reporting für Unternehmen
Die CSRD soll zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen und beschreibt als Ergänzung der Non-Financial-Reporting-Direktive (NFRD) die Verpflichtung von Unternehmen, in den Lageberichten unter anderem Stellung zu den ESG-Themenkomplexen zu nehmen. Aktuell liegt der Fokus vor allem auf dem Thema Nachhaltigkeit im Sinne des Umweltschutzes. Es sind jedoch eine kontinuierliche Erweiterung und Konkretisierung auch für die anderen Anforderungsbereiche zu erwarten.
Mit der CSRD werden detailliertere Berichtspflichten als im Rahmen der derzeitigen Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) eingeführt, einschließlich der obligatorischen Offenlegung von Menschenrechten, Umweltrechten, sozialen Rechten und Governance-Faktoren. Die nichtfinanzielle Berichterstattung muss nun geprüft und als Teil eines digitalen Lageberichts der Unternehmen veröffentlicht werden. Dadurch wird die nichtfinanzielle Berichterstattung der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt.
Ob für Investoren, Kunden, Mitarbeiter oder Bewerber – das ESG-Reporting liefert daher der Öffentlichkeit wichtige Informationen über die Nachhaltigkeit eines Unternehmens und kann großen Einfluss auf dessen Ruf haben. Negative ESG-Indikatoren führen im schlimmsten Fall zu Kunden- oder Lieferantenverlusten sowie finanziellen Einbußen.
Jedoch sollten die neuen Regulatorien nicht nur als Pflicht, sondern als Chance gesehen werden. Unternehmen können sich mit neuen Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen am Markt und in der Öffentlichkeit positionieren. Der Spezial-Chemie-Konzern Lanxess plant etwa bis 2040 klimaneutral zu werden und hat bereits 2021 die Vorstandsvergütung daran geknüpft, inwiefern das Unternehmen seine Nachhaltigkeitsziele hinsichtlich Klimaschutz und Arbeitssicherheit erreicht.
Darüber hinaus hat die ESG-Compliance auch positive Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung durch externe Kapitalgeber. Eine nachhaltige Wertschöpfungskette wird zukünftig daher ein entscheidender Faktor für den langanhaltenden Unternehmenserfolg sein.
Wer ist von der CSRD betroffen?
Die Corporate-Sustainability-Reporting-Direktive weitet den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich aus. Waren bei der Non-Financial-Reporting-Direktive circa 12.000 Unternehmen betroffen, werden es bei der CSRD circa 50.000 Unternehmen sein, davon circa 15.000 allein in Deutschland. Nach in Kraft treten der CSRD im Januar 2023 muss das Gesetz bis spätestens 6. Juli 2024 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der derzeitige Plan sieht eine Einführung im Stufenmodell vor. Von der CSRD betroffen sind:
- Ab dem 1. Januar 2024 mit einer Berichtsfrist bis 2025: Börsennotierte Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen. Hier gelten folgende Kriterien: ≥ 500 Beschäftigte und ≥ 40 Mio. € Umsatz oder ≥ 20 Mio. € Bilanzsumme.
- Ab dem 1. Januar 2025 mit einer Berichtsfrist bis 2026: Große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen. Hier müssen zwei der drei folgenden Kriterien für große Unternehmen erfüllt sein: ≥ 250 Beschäftigte (unabhängig von Kapitalmarktorientierung), ≥ 40 Mio. € Umsatz, ≥ 20 Mio. € Bilanzsumme.
- Ab dem 1. Januar 2026 mit einer Berichtsfrist bis 2027: Für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (exklusive Kleinstunternehmen). Hier müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein: ≥ 10 Beschäftigte, ≥ 700.000 € Umsatz, ≥ 350.000 € Bilanzsumme.
Tipps für ein konsequentes Nachhaltigkeitsreporting und -management
Für ein erfolgreiches Sustainability-Management und -Reporting ist eine über die gesamten Geschäftsprozesse konsequente Datenerhebung und -Verarbeitung notwendig. Die für die Nachhaltigkeitsteuerung relevanten Businessprozesse müssen überwacht und ein Nachhaltigkeitsdaten-Bestand aufgebaut werden.
Nachhaltigkeitsmanagement ist somit weitaus mehr als nur Reporting, sondern ein kontinuierlicher Optimierungsprozess. Ausgewählte Softwarelösungen können Unternehmen dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und viele Vorgänge automatisieren. Ein fundiertes Nachhaltigkeitsmanagement beinhaltet dabei die folgenden Prozessschritte:
- Datenerhebung: Hierbei werden zunächst alle Datenquellen identifiziert, die für ESG-Bereiche relevant sind, zum Beispiel Informationen über CO2-Emissionen bei der Produktion sowie vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsaktivitäten. Manuelle und tabellarische Datenerhebungen sollten reduziert, beziehungsweise so weit wie möglich automatisiert werden.
- Datenbereitstellung: Entsprechende Software-Lösungen ermöglichen zudem die automatisierte Bereitstellung der granularen Daten aus internen und externen Quellsystemen in Echtzeit.
- Datenaufbereitung: Diese beinhaltet die Transformation, Kalkulation und Verknüpfung der finanziellen und nichtfinanziellen ESG-Daten zu benötigten Einzeldateninformationen und KPIs.
- Reporting: Mittels Software lassen sich schnell und einfach interne und externe Berichte gemäß verschiedener ESG-Standards erstellen sowie Daten für Geschäftsbereiche, Abteilungen und Standorte auf der richtigen Granularitätsstufe analysieren.
- ESG-Planung & Zielsetzung: Wurde der Ist-Zustand aus den Daten erfasst, sollte eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsplanung folgen, bei der entsprechende Nachhaltigkeitsziele definiert und notwendige Maßnahmen zur Umsetzung abgeleitet werden. Die Maßnahmen lassen sich mit den Nachhaltigkeitszielen verknüpfen, um kontinuierlich den Fortschritt zu überwachen und zu steuern.
- ESG-Simulation & Prognose: Darüber hinaus können Unternehmen alternative Szenarien simulieren, um ihre ESG-Strategie weiter zu optimieren.
Mit einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagement können Unternehmen über die reine Berichterstattung hinausgehen. Stattdessen wird es möglich, kontinuierlich neue Erkenntnisse in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren, um nicht nur verantwortungsvoll zu handeln, sondern auch neue Geschäftschancen zu eröffnen.