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“Fit for 55”: EU legt beim Klimaschutz einen großen Zahn zu

Die neuen Gesetze sind Teil des Plans, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Auch bekannt als “Fit for 55” sind sie eine wichtige Vorstufe für das Ziel der EU, bis 2050 treibhausgasneutral zu werden. Damit geht der Staatenbund bullisch voran, was im Markt für viel Reibung sorgen wird. Aber dies ist notwendig, damit Neues entstehen kann.

Reform des Emissionshandels

Eine zentrale Neuerung ist ein längst überfälliges Update des Emissionshandels. Die Anzahl der Treibhausgas-Zertifikate wird reduziert, was die Gesamtmenge an erlaubten Emissionen verkleinert und den CO2-Preis erhöht. Dies bedeutet, dass emissionsarme Alternativen attraktiver werden. Ab 2034 wird es überhaupt keine kostenlosen Zertifikate mehr geben, und das Grundbudget an Treibhausgasen, das ohne Zahlung emittiert werden darf, sinkt auf null. Für Emissionen aus dem Straßenverkehr und dem Gebäudesektor wird ein neuer, zweiter Emissionshandel geschaffen.

Zudem wurde ein Gesetz gegen CO2-Outsourcing geschaffen. CO2-Outsourcing bedeutet, dass Unternehmen ihre Emissionen “reduzieren”, indem sie CO2-intensive Produktionen und Prozesse außerhalb der EU erledigen. Sie reduzieren also nicht, sondern sie verlagern ihre Treibhausgas-Emissionen nur, was für das Klima wiederum keinen Unterschied macht. Um die örtlich verlagerten Treibhausgas-Emissionen fair zu behandeln, wird bei importierten Produkten zukünftig eine Abgabe auf Emissionen fällig, die durch die Produktion dieser Importe an anderen Orten entstanden sind. Die EU spricht hier von einer “Carbon Levy” als Teil des “Carbon Border Adjustment Mechanisms”.

 Fairer Klima-Fonds und Schutz für Wälder

Ein innovativer Finanzentlastungs-Mechanismus soll zukünftig für eine faire und solidarische Aufteilung der Kosten sorgen. Konkret heißt dies, dass ein sogenannter EU Social Climate Fund (SCF) sozial schwache Haushalte und kleine Unternehmen schützen soll, die unter höheren Energiepreisen besonders leiden. Außerdem wurde erstmalig eine Verordnung über entwaldungsfreie Produkte beschlossen, das Anti-Deforestation-Gesetz, die sicherstellen soll, dass in der EU verkaufte Produkte nicht zur Abholzung von Wäldern geführt haben. Auch dürfen Importe nicht von abgeholzten oder geschädigten Flächen stammen. Dies meint Produkte wie Rindfleisch, Kaffee und Kakao, aber auch Soja und Holz. Sie gilt auch für Produkte wie Leder, Palmöl, Schokolade, Holzkohle und bedrucktes Papier, die aus diesen Rohstoffen hergestellt wurden.

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