Erneuerbare Energien Grünstrom

Einfache Grünstrom-Kennzeichnung statt Greywashing

Die im März 2023 veröffentlichte Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz benennt Potenziale für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Doch der darin skizzierte Weg zum Klimaschutz weist auch Stolpersteine auf. Genauer gesagt bürokratische Hürden, die das Tempo einer aktiven Energiewende drosseln. Ein Bremsfaktor ist der komplizierte und kostenintensive Nachweis, den Unternehmen erbringen müssen, wenn sie ihren über eigene PV-Anlagen erzeugten Strom als Grünstrom kennzeichnen möchten.

Keine einfache Kennzeichnung als Grünstrom möglich

Aktuell sieht die Situation so aus, dass Firmen eigenen Strom, der nachweislich aus erneuerbaren Energiequellen stammt, nicht ohne externe Gutachten als Grünstrom kennzeichnen dürfen. Der Strom benötigt Herkunftsnachweise (HKN), die in einem speziellen Nachweisregister des Umweltbundesamts geführt werden. Ohne HKN keine Ökostrombezeichnung, ganz gleich, wie klar die Herkunft ist. Doch kann der gewerblich genutzte Strom für ESG-Audits oder in Nachhaltigkeitsberichten nicht als reiner Grünstrom ausgewiesen werden, verpuffen unternehmerische Anreize zur Errichtung von PV-Anlagen.

Andreas Bombarding, technischer Direktor der WI Energy, appelliert daher an das BMWK, eine eindeutige Grünstrom-Kennzeichnung umzusetzen und den Energiemarkt so transparenter für alle Teilnehmenden aufzustellen. „Strom, den wir direkt aus PV-Anlagen an unsere Kunden liefern, müssen wir aktuell als Graustrom, also als gewöhnlichen Netzstrom, ausweisen“, so Bombarding. „Das kann man wohl Greywashing nennen! Und dies, obwohl die Energie eindeutig und zu hundert Prozent klimaneutral produziert wurde. Diese gesetzlichen Vorgaben können wir keinem Kunden verständlich vermitteln.“

Unkomplizierte Lösung gesucht

Dabei liegt die Alternative auf der Hand: Statt eines teuren und schwer in Unternehmensprozesse integrierbaren Umweltgutachtens für das HKN-Register bietet die Nutzung einer eigenen Kennzeichnung für Stromdirektlieferungen eine unkompliziertere Lösung. Diese Kennzeichnung erfolgt bereits vor der Einspeisung des Stroms in das Netz. Messtechnisch ist dies bereits möglich und wird in der Praxis für den einfachen Nachweis von erzeugten Strommengen verwendet, beispielsweise für Stromsteuermeldungen sowie andere relevante Strommengen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Einführung einer eigenen Kennzeichnung verdeutlicht den Verbrauch von Grünstrom und dürfte auch Großunternehmen überzeugen, sich aktiver an der Gestaltung der Energiewende zu beteiligen.

„Wir erreichen die Ziele der Energiewende nur, wenn für alle Marktteilnehmenden bürokratische Hürden abgebaut werden“, so Bombarding. „Unternehmen sollten die wirtschaftlichen Vorteile klimaneutraler Stromerzeugung klar vor Augen stehen, damit sie ihre enormen Flächenpotenziale für die Energiewende zur Verfügung stellen. Dazu tragen wir unseren Teil bei, indem wir nicht nur in Energieprojekte investieren, sondern auch gezielt daran arbeiten, bürokratische Hürden abzubauen.“