EBA veröffentlicht Leitlinien zum Management von ESG-Risiken
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine Umsetzungszeit von einem weiteren Jahr. Das teilt die Deutsche Kreditwirtschaft (Webseite) mit.
Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln. Die EBA-Leitlinien geben dafür Impulse und sollen die Vorgaben in Europa harmonisieren. „Doch der Detaillierungsgrad der finalen Leitlinien bleibt ausgesprochen hoch. Auch wenn die EBA an die Vorgaben der CRD (Capital Requirement Directive, die EU-Richtlinie über Zulassung, Betrieb und Kontrolle von Banken und Wertpapierfirmen) gebunden ist, hätten wir uns hier deutlich mehr Mut zu flexibleren, einfachen Lösungen gewünscht,“ sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft. Beispielsweise müssen jetzt Risiken aus dem Verlust von Biodiversität und Ökosystemen mit ähnlichem Gewicht und Genauigkeit wie Risiken aus dem Klimawandel behandelt werden, und das unabhängig von der Größe und Komplexität der Institute.
Die EBA betone zwar, dass sie dem Proportionalitätsprinzip einen höheren Stellenwert als noch in der Konsultation einräumt und Erleichterungen nicht nur für SNCIs, sondern auch für andere nicht-große Banken vorsieht. Das stimme jedoch nur zum Teil. Denn umfassende Anforderungen zur Anwendung komplexer Methoden im Risikomanagement gelten für alle Institute gleichermaßen.
„Zudem sind wir überzeugt, dass mittelständische Banken und Sparkassen keine aufsichtlichen Transitionspläne brauchen. Das überfordert und überlastet die Institute, ohne einen sinnvollen Effekt für die Risikosteuerung zu haben“, so Herkenhoff. Daher sein dringender Appell im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft: „Der deutsche Gesetzgeber und die BaFin können bei der Umsetzung der Leitlinien zeigen, dass Proportionalität kein Papiertiger ist: Die in der CRD VI angelegte Möglichkeit, SNCIs von der Erstellung eines aufsichtlichen Transitionsplans auszunehmen, sollte genutzt werden.”