CSRD: Wirkt gegen Green­wa­shing und für Sustainable Finance

Europas Großunternehmen sowie kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen künftig einen standardisierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Die überarbeitete CSR-Richtlinie ist damit Wegbereiter für Sustainable Finance ohne Greenwashing.

EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich auf den finalen Richtlinientext zur Nachhaltigkeitsberichterstattung geeinigt – die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Die Richtlinie ist ein zentraler Baustein für Sustainable Finance – gemeinsam mit weiteren Regelwerken schafft sie den Rahmen für transparente, vergleichbare und aussagekräftige Nachhaltigkeitsinformationen. Damit ist die CSRD elementar, um Greenwashing zu begegnen.

Aber der Reihe nach: Die CSRD verlangt von Unternehmen aller Wirtschaftssektoren die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten. Unternehmen, die von der EU-Bilanzrichtlinie als groß definiert werden und bereits unter die aktuell gültige CSR-Richtlinie fallen, müssen die Berichte erstmals für das Geschäftsjahr 2024 erstellen und 2025 veröffentlichen. Alle anderen Großunternehmen – und damit nahezu alle deutschen Versicherer – werden ein Jahr später berichterstatten müssen. Kapitalmarktorientierte kleinere und mittelgroße Unternehmen werden ab dem Geschäftsjahr 2026 einbezogen.

Veröffentlichungspflichten gelten europaweit für 50.000 Unternehmen

In Deutschland müssen gemäß der bisherigen CSR-Richtlinie bereits seit dem Geschäftsjahr 2017 alle großen Unternehmen von öffentlichem Interesse – unter anderem Versicherer – mit mehr als 500 Beschäftigten einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Die neue CSRD wird deutschlandweit für rund 15.000 Unternehmen und europaweit für rund 50.000 Unternehmen gelten.

Damit die Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen möglichst einfach von Investoren genutzt werden können, zielt die CSRD darauf ab, dass die Daten standardisiert und damit vergleichbar sind. Vor allem aber ist die CSRD die Voraussetzung dafür, dass Versicherer und andere Finanzdienstleister aussagekräftige Daten bekommen, um bessere Investitionsentscheidungen treffen und nachhaltige Produkte gestalten zu können.

Zudem müssen Versicherer selbst darüber informieren, wie sich ihre Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) gibt eine Vielzahl ökologischer, sozialer sowie Governance-Faktoren vor, (Principal Adverse Impact, kurz PAI), über die Versicherer berichten müssen. Investiert ein Versicherer beispielsweise in ein Unternehmen, das CO2 emittiert, muss der Versicherer dies genau erfassen und als Negativfaktor ausweisen. Die CSRD wiederum ist die rechtliche Basis dafür, dass Unternehmen die notwendigen PAI in ihrem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

CSRD-Vorgaben müssen mit globalen Berichtsstandards abgestimmt werden

Natürlich müssen auch Versicherer die Vorgaben der CSRD erfüllen – denn auch Versicherer sind Investitionsziele. Ich hätte mir aber gewünscht, dass einige der CSRD-Vorgaben besser an die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts angepasst werden. Ein Beispiel: Für Versicherer gelten leider die gleichen Größenkriterien wie für Unternehmen der Realwirtschaft. Konkret führt dies dazu, dass ein Versicherer mit sieben Beschäftigten die gleichen Berichtspflichten erfüllen muss wie ein DAX-Konzern. Das kann nicht sinnvoll sein.

Wichtig ist auch eine enge Abstimmung der Berichtsstandards nach der CSRD mit den globalen Nachhaltigkeitsstandards, die das International Sustainability Standards Board (ISSB) aktuell ausarbeitet. Es darf auf keinen Fall passieren, dass europäische Unternehmen zwei Reportingsysteme entwickeln müssen – eins nach den CSRD-Standards und ein weiteres nach den ISSB-Standards.

Viele Fragen zu Datenzugang noch offen

Noch nicht optimal ist zudem der Datenfluss zwischen Investoren und den Unternehmen, in die investiert wird. Unternehmen veröffentlichen zwar künftig ihre PAI, es fehlt aber an einer europaweit zentralen und kostenfrei zugänglichen Datenbank. Diese Datenbank soll mit dem ‚European Single Access Point‘ (ESAP) entstehen – viele Fragen zu Datenzugang und konkreter Umsetzung sind aber noch offen und müssen schnell geklärt werden, damit Investoren jederzeit einfach unter anderem auf Nachhaltigkeitsdaten zugreifen können.

Dennoch: Die CSRD ist zweifellos ein wichtiger Fortschritt – auch weil die veröffentlichten Daten unabhängig extern geprüft werden. Zusammen mit den klaren Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomieverordnung und den Anforderungen der SFDR ist die CSRD ein wesentliches Element der Anti-Greenwashing-Formel.

Dieser Beitrag stammt mit Genehmigung vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.