CSRD-Umsetzung: DK warnt vor sinnloser Monster-Bürokratie
Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Der bürokratische Aufwand sollte auch für die in Deutschland ansässigen Berichtspflichtigen unbedingt auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt werden.
Um das Ziel einer 1:1-Umsetzung von CSRD der europäischen Vorgaben zu erreichen, sollten nach Meinung der Bankenlobby einige zentrale Punkte angepasstbeziehunsgweise präzisiert werden. Dazu gehört unter anderem, dass kleine und nicht-komplexe Institute mit mehr als 500 Beschäftigten auch für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 nach alter Rechtslage berichten sollten. Außerdem wenden sich die Interessenvertreter gegen Änderungen bei der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichtes und fordern eine Beschränkung der Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben. Dabei solle sich die Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz auf die „bedeutsamsten“ qualitativen Angaben begrenzen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Hintergrund: Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist der Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Banken und Sparkassen. Dazu zählen der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband), der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sowie der Verband deutscher Pfandbriefbanken.