Die Beaufsichtigung von ESG-Ratings: “Jein” zu mehr Transparenz

Nachhaltigkeits- oder ESG-Ratings spielen eine immer größere Rolle bei Investitionsentscheidungen von Finanzinstituten. Die EU-Kommission hat im Juni einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Beaufsichtigung von ESG-Ratingagenturen zum Ziel hat.

Dieser Schritt unterstreicht das Engagement der Europäischen Union für transparente und verlässliche ESG-Bewertungen, die Investoren dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen im Einklang mit ihren Nachhaltigkeitszielen zu treffen. Der Entwurf der EU-Kommission ist auch eine Konsequenz aus ihrer Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft, in dessen Kontext die „Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz von ESG-Ratings und Rating-Ausblicken“ verbessert werden soll, so merkt die Ratingagentur Assekurata an.

Stellungnahme erbeten

  • In diesem Kontext hatten sowohl die Kommission als auch die ESMA im Frühjahr 2022 Marktteilnehmer konsultiert und um eine Stellungnahme zu den möglichen Problemen von ESG-Ratings gebeten. An dem Konsultationsverfahren der EU-Kommission zur Nutzung und zu den Verbesserungspotenzialen von ESG-Ratings zwischen April und Juni 2022 haben insgesamt 168 Betroffene teilgenommen, darunter Investoren, Emittenten, Anwender und Ratingunternehmen.
  • Die Kernergebnisse der Konsultation zeigten, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten ESG-Ratings nutzt, wobei 77 Prozent angaben, sie sogar „sehr stark“ zu nutzen.
  • 83 Prozent der Befragten kritisierten eine mangelnde Transparenz und
  • 91 Prozent berichteten von erheblichen Verzerrungen bei den angewandten Methodiken.
  • Mehr als 90 Prozent nannten als Verbesserungspotenziale die Erhöhung der Transparenz der von ESG-Ratinganbietern verwendeten Methodik, gefolgt von der
  • Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte (80 Prozent),
  • der Verbesserung der Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von Ratings (73 Prozent),
  • der Klärung der Ziele der verschiedenen Ratingtypen (70 Prozent)
  • und der Klärung, was mit Ratings gemeint ist und von ihnen erfasst wird (68 Prozent).

Insbesondere die mangelnde Vergleichbarkeit ist ein viel diskutierter Aspekt. Die große Spannweite der Ratingergebnisse sorgt bei den Nutzern von ESG-Ratings regelmäßig für Unverständnis. Wissenschaftler des Massachusetts Institute of Technology (MIT) – Sloan School of Management und der Universität Zürich ermittelten in einer gemeinsamen Studie Korrelationen von 0,38 bis 0,71.Diese Bewertungsunterschiede führen sie im Wesentlichen auf drei Aspekten zurück: Unterschiede in der Messung beziehungsweise Bewertung von Kennzahlen und Sachverhalten, Unterschiede beim Scope, sprich dahingehend, welche Kennzahlen und Aspekte betrachtet werden sowie Unterschiede bei der Gewichtung der Bewertungskriterien.

Gesetztesentwurf ist begrüssenswert

Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission ist aus Sicht von Assekurata grundsätzlich begrüßenswert und könne helfen, viele der Problemstellungen, die Marktteilnehmer bei ESG-Ratings sehen, zu verbessern. Allerdings werde die Gefahr einer noch stärkeren Konzentration auf einige wenige ESG-Ratinganbieter gesehen, da viele kleinere Unternehmen, die heute noch Ratings und Siegel vergeben, gegebenenfalls überfordert werden.

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur ist eine Ratingagentur, die sich auf die Qualitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen aus Kundensicht spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 1996 gegründet und hat seinen Sitz in Köln.

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