Onlinepräsentation zum Thema Greenwashing, 5. Juni, 11 Uhr
Was Greenwashing konkret für den Vertrieb bedeutet und welche möglichen Rechtsfolgen sich daraus ergeben, wird der Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Zacher am 05. Juni ab 11 Uhr im Rahmen einer Onlinepräsentation des B2B-Vetriebs BIT Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG erläutern.
Der Begriff „Greenwashing“ ist zurzeit ein Thema auf allen Kommunikationskanälen. Auch in Deutschland sind bereits erste Urteile hierzu betreffend den Finanzdienstleistungssektor bekannt geworden. Ebenso wie die Abfrage der Kundenpräferenzen und auch eine dazu passende Produkteinordnung nach objektivierbaren Kriterien nach wie vor eine Herausforderung ist, sind auch die Haftungsfolgen für Vertriebsmitarbeiter und Unternehmen in Deutschland keineswegs so einschneidend bzw. eindeutig, wie zum Teil dargestellt. Gerade deshalb, aber auch weil sich entsprechende Verstöße weitgehend automatisiert in „Massenverfahren“ verarbeiten lassen, kann hier zukünftig (nach der juristischen Aufarbeitung des „Dieselskandals“) ein neuer Schwerpunkt für entsprechende „verbraucherorientiert“ Rechtsanwaltskanzleien liegen.
Der Kölner Rechtsanwalt Zacher wird über die wirklich kritischen Bereiche informieren, aber auch aufzeigen, warum jedenfalls nach deutschem Recht nicht alle denkbaren Verstöße im Bereich des Greenwashing auch zu Haftungsansprüchen gegenüber dem Vertrieb führen.
Zugleich soll auf konkrete „Do´s“ und „Dont´s“ in diesem Kontext hingewiesen werden, um im Falle eines Falles sachgerecht zu agieren.