Sind die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage weltfremd?
Die europäische Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU, ESMA, hatte einen Call for Evidence zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) gestartet.
Das Ziel dieses Call for Evidence besteht nach Angaben des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW darin, Branchenfeedback zu sammeln, das dabei hilft, die Entwicklung des Marktes besser zu verstehen und Antworten darauf zu erhalten, wie die neuen MiFID-Regeln zur Nachhaltigkeit angewandt werden.
Der AfW hat sich mit einer eigener Stellungnahme an dem Call for Evidence beteiligt. Kernaussage ist, dass die regulatorischen Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden derart überkomplex sind, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden eine Bereitschaft dazu gebe, sich diesem Abfrageprozess auszusetzen. Die Komplexheit mache sich insbesondere an der Dreitteilung der Präferenzmöglichkeiten – nach erstens „Taxonomie“ und zweitens „SFDR“ und drittens „PAIs“, mit und ohne Staatsanleihen – und jeweils in unterschiedlichen Prozentangaben möglich, fest.
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, kommentiert: „Man sollte sich in Brüssel ehrlich machen. Wir erleben hier – leider! – klar ein Scheitern der regulatorischen Intention. Das sollte sich eingestanden werden und dann zu einem neuen Denken und besseren Lösungen, vielleicht hin zu einem Ampelsystem oder ähnlichem, führen.“ Gleiches gelte auch für die Pflicht der Versicherungsvermittler nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zur Nachhaltigkeitsabfrage.