Ab sofort: Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durch freie Vermittler
Am 19. April 2023 wurde die „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlerverordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, teilt der deutsche Fondsverband BVI mit.
Wie erwartet, wurde unter anderem der starre Verweis auf die Delegierte Verordnung zu MiFID II (DelVO2017/565) in einen dynamischen Verweis auf die jeweils geltende Fassung geändert. Durch diese Änderungen unterliegen nun auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater der Pflicht, im Rahmen der Anlageberatung Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu erfragen.
Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ist mit Inkrafttreten der Verordnung am 20. April 2023 zu beachten. Es gibt keine Übergangsfrist.