Bafin richtet zentrale Stelle für Sustainable Finance ein
Die Finanzaufsicht Bafin hat das „Zentrum Sustainable Finance“ eingerichtet, um das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich zu bearbeiten. „Das Zentrum Sustainable Finance ist für die Koordination strategischer Sustainable Finance-Fragestellungen innerhalb der Bafin sowie für die Erarbeitung von geschäftsbereichsübergreifenden Positionierungen zuständig“, sagte Pressesprecherin Anja Schuchhardt gegenüber Zebra. Weitere Aufgabe sei, im Rahmen des Wissensmanagements Strukturen und Prozesse einzurichten, „die ein möglichst konsistentes Auftreten der Bafin beim Thema Sustainable Finance sicherstellen“.
Bafin verschiebt Nachhaltigkeitsregeln
Die Finanzaufsicht hat das Thema Nachhaltigkeit schon länger auf ihrer Agenda: Bislang war der Plan, mit einer neuen Richtlinie gegen Greenwashing vorzugehen. Deutsche Investmentfonds sollten nicht mehr so einfach als „nachhaltig“ oder ähnliches bezeichnet werden dürfen, wenn sie es nicht tatsächlich sind. Anfang Mai hatte die Bafin jedoch bei ihrer Jahrespressekonferenz bekannt gegeben, dass die im Entwurf vorliegende Richtlinie vorerst nicht weiter entwickelt wird – „vor dem Hintergrund der dynamischen regulatorischen, energie- und geopolitischen Lage“, wie es Bafin-Präsident Mark Branson ausdrückte. Für eine dauerhafte Regulierung sei das derzeitige Umfeld „nicht ausreichend stabil“.
Stattdessen arbeite man mit der Konsultationsfassung vom 2. August weiter arbeiten. Darin steht unter anderem, dass „das Investmentvermögen zu mindestens 75 Prozent in nachhaltige Vermögensgegenstände investiert sein muss“ oder dass „die Portfoliounternehmen ihren Umsatz zu nicht mehr als zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom“ generieren dürfen.
Kritik an der Bafin-Entscheidung kommt laut „Börsen-Zeitung“ unter anderem vom Vizepräsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Jochen Schenk, der es für widersprüchlich hält, dass die Finanzaufsicht an nicht finalen und damit unverbindlichen Regeln festhalte. Auch Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, beschreibt die Entscheidung auf „Fonds professionell“ als „rechtlich fragwürdig, weil die Bafin einerseits einräumt, das regulatorische und geopolitische Umfeld sei derzeit nicht stabil genug für eine verbindliche Richtlinie, andererseits ihre Verwaltungspraxis der letzten Monate aber nun ohne belastbare Rechtsgrundlage auf unbestimmte Zeit weiterführen will“. Darüber hinaus kritisiert er, das die Regeln in der Konsultationsfassung nur für in Deutschland aufgelegte Fonds gelte und es deswegen wahrscheinlicher werde, dass Fonds in Luxemburg oder Irland aufgelegt werden.