April 2023

Banken stehen vor einer Reihe neuer Offenlegungs- und Berichtsanforderungen zu Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Lieferkette. Diese ergeben sich etwa aus dem „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (LkSG), das am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern in Kraft getreten ist sowie aus der